| Das Honorar des
Anwalts Die Entschädigung der Dienste des Anwalts richtet sich für die Tätigkeit in streitigen Rechtssachen zivil-, straf- oder verwaltungsrechtlicher Natur nach dem kantonalen Anwaltsgesetz (KAG) und der Verordnung über die Bemessung des Parteikostenersatzes (PKV). Auslagen Die Auslagen (Telefonspesen, Porti, Fotokopien, Reisespesen) des Anwalts werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Honorare und Auslagen unterliegen für Klienten in der Schweiz der Mehrwertsteuer von 8%. |